Fortbildung und weitere Qualifizierung:
Rechtsanwalt Fries ist neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht auch „Zertifizierter Testamentsvollstrecker – AGT“ und wird insoweit seit vielen Jahren u. a. von den örtlichen Nachlassgerichten zum Testamentsvollstrecker berufen.
Für jegliche Qualifizierung absolviert Rechtsanwalt Fries jährlich die vorgeschriebenen Fortbildungen.
Christof Fries
Fachanwalt für Arbeits- & Steuerrecht
Rechtsanwalt seit 2000
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Abogado spanischen Rechts seit 2001
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV eV)
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht (Vertragsgestaltung, Kündigung/Abfindung, Abrechnung, Fragen der Betriebsverfassung/Tarifrecht, Abmahnung u. Betriebsübergang)
Erbrecht und Vorsorge
(vorweggenommene Erbfolge, Testamente, Erbschein, Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten/-prozesse, Vorsorgevollmachten und Patiententestamente.)
Testamentsvollstreckung
Steuerrecht, Wirtschafts- und Handelsrecht
Spanisches und internationales Recht
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht
Rechtsanwalt Fries hat den Zertifizierungslehrgang „Fachberater für Unternehmensnachfolge“ (DStV e.V.) beim Deutschen Steuerberaterinstitut e.V. mit Mitgliedsverbänden mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen.
Ewald Robering
Rechtsanwalt, freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt seit 1993
Mediator (DAA)
Verfahrensbeistand
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht (Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Fragen der elterlichen Sorge, des Zugewinnausgleichs, der Ehewohnung, des Hausrats und des Versorgungsausgleichs)
Strafrecht (insbesondere Jugendstrafrecht)
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein